Ein Arbeitsverhältnis kündigen kann sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Mit dem deutschen Kündigungsschutz sollten sich aber beide auskennen.
Ein Arbeitsverhältnis kündigen kann sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Mit dem deutschen Kündigungsschutz sollten sich aber beide auskennen.