Ein Traum, der selten wahr wird
Laut einer Forsa-Umfrage träumt über ein Drittel der Arbeitnehmer in Deutschland von einer längeren Auszeit vom Job – um sich neu zu orientieren, um ein zweites Studium zu beginnen oder den MBA nachzuholen, um ein Haus zu bauen, zu reisen, sich ehrenamtlich zu engagieren oder dem Burnout vorzubeugen. Die Gründe für die Auszeit sind vielfältig. Doch nur drei bis vier Prozent erfüllen sich den Traum. Das liegt zu einem nicht unerheblichen Teil an der mangelnden Akzeptanz dieses Arbeitszeitmodells in deutschen Unternehmen. Nur die wenigsten bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit eines Sabbaticals an. Meist unterstellen Arbeitgeber mangelnde berufliche Motivation, wenn ein Mitarbeiter für mehrere Monate pausieren möchte. Arbeitnehmer hingegen befürchten nach einem Sabbatical den Karriereknick und finden meist nicht den richtigen Zeitpunkt um für längere Zeit auszusteigen.
Geschickt argumentieren
Wer sich doch dazu entschlossen hat, muss als erstes seinen Chef überzeugen. Das gelingt am ehesten, wenn auch das Unternehmen von dem Sabbatical profitiert. Etwa wenn sich der Mitarbeiter in dieser Zeit weiterbilden möchte oder die befristete Vakanz dem Unternehmen in einer Krisenzeit gelegen kommt. Manchmal bietet sich so auch die Möglichkeit, andere Mitarbeiter auf der vorübergehend freigewordenen Stelle weiterzubilden. Es ist hilfreich, wenn Sie Ihrem Vorgesetzten die Vorteile genau erläutern können und dazu schon einen Plan in der Tasche haben, wie Ihr Fehlen vorübergehend abgefangen werden kann. Aber Vorsicht: Man sollte Sie und Ihre Arbeitsleistung trotz allem noch vermissen, sonst könnte sich die Rückkehr schwierig gestalten.
Ein Sabbatical-Vertrag regelt das Wichtigste
Diese sollte – sofern Ihr Chef mit dem Sabbatical einverstanden ist – bereits im Vorfeld geregelt und schriftlich festgehalten werden. Generell gilt: Wird nicht rechtmäßig gekündigt, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Ein Sabbatical-Vertrag, der zum Beispiel den Anspruch auf den Arbeitsplatz, Kündigungsschutz und eine mögliche Lohnfortzahlung regelt, ist in jedem Falle sinnvoll. Ein Sabbatical kann kann auf verschiedene Weise in Anspruch genommen werden:
- als Nutzung des Langzeitkontos: Auf diesen Konten spart der Arbeitgeber Überstunden, zurückbehaltene Prämien und nicht genommenen Urlaub des Arbeitnehmers als Geldwert an und kann diesen im Sinne einer Lohnfortzahlung während des Sabbaticals auszahlen.
- als Teilzeitmodell, bei dem der Arbeitnehmer über drei Jahre 40 Stunden arbeitet, aber nur 30 bezahlt bekommt. Im vierten Jahr kann die Auszeit genommen werden, während das Gehalt weiter bezahlt wird
- als unbezahlter Urlaub
- als unbezahlte Pause zwischen einer Kündigung zum Beginn der Auszeit und einer Wiedereinstellung danach
Während der Arbeitgeber bei der Nutzung des Langzeitkontos und dem Teilzeitmodell auch während des Sabbaticals sämtliche Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, muss der Arbeitnehmer im Falle des unbezahlten Urlaubes oder der Kündigung die Krankenkasse selbst finanzieren.
Langsam zurückkommen
Arbeitnehmer, die sich den Traum von der Auszeit erfüllen wollen, finden in Erfahrungsberichten von und Gesprächen mit anderen „Aussteigern“ wertvolle Tipps, um das eigene Sabbatical bestmöglich vorzubereiten und auch den Wiedereinstieg in den Job reibungslos zu meistern. Das ist nämlich meist gar nicht so einfach. Wer sich erst an die Freiheit gewöhnt hat, dem fällt es schwer, sie wieder aufzugeben. Mitleid von den Kollegen darf man dann nicht erwarten, denn der Neidfaktor angesichts des „Mega-Urlaubs“ ist nicht zu unterschätzen. Experten empfehlen, sich langsam wieder an den Berufsalltag zu gewöhnen: Mit einer reduzierten Arbeitszeit und bewusst geplanten Pausen für sich selbst und die Familie.
(Quellen: Süddeutsche Zeitung, Focus online, arbeitsratgeber.com) Bildquelle: © Darren Baker – Fotolia.com