Mehr Leistung, weniger Beiträge
Zunächst klingen die Rahmenbedingungen für die private Krankenversicherung, kurz PKV, verlockend. Bei verhältnismäßig niedrigen Mitgliedsbeiträgen besonders in jungen Jahren versprechen die Gesellschaften mehr Leistung. Hartnäckig hält sich das Bild von der Zweiklassenmedizin, bei dem ein Privatpatient bevorzugt behandelt wird. Er muss nicht lange im Wartezimmer sitzen, wird mit modernsten Methoden behandelt und kann sich auf eine umfassende und persönliche Betreuung bei ambulanten Aufenthalten durch den Chefarzt und im Einzelzimmer freuen. Im Versicherungsvergleich schneiden die Privaten im Hinblick auf den Leistungsumfang, aber vor allem bezüglich der individuellen Leistungsanpassung, besser ab. Wer sich beispielsweise bevorzugt heilpraktisch behandeln lassen will, kann seinen Tarif darauf maßschneidern lassen, wer Wert auf eine hohe Kostenübernahme bei der Zahnversorgung legt, findet bei der PKV ebenfalls den passenden Vertrag. Durch eine hohe oder niedrige Selbstbeteiligung und verschiedene Konditionen, wie die Wahl eines Primärarztes, also eines Hausarztes, der immer zuerst konsultiert wird, bevor man sich an einen Facharzt wendet, kann man außerdem die Beiträge individuell vergünstigen. Mehr Leistungen verursachen mehr Kosten, doch wer auf Chefarztbehandlung und Einzelzimmer nicht unbedingt besteht, kann sich über private Versicherungsgesellschaften oft passender und trotzdem günstiger absichern als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bedingungen haben sich gelockert
Doch nicht jedem steht die PKV offen. Grundsätzlich haben nur Studenten, Freiberufler und Selbstständige die Möglichkeit, sich privat zu versichern, sowie auch Gesellschafter einer GmbH oder deren Geschäftsführer. Außerdem können sich, bei entsprechendem Vermögen, erwerbslose Personen ebenfalls privat versichern. Da in Deutschland aber eine Versicherungspflicht für Angestellte bis zu einer Einkommensgrenze von 49.500 Euro besteht, kann diese Gruppe zwischen privater und gesetzlicher Versicherung erst wählen, wenn sie diese Grenze erreicht bzw. überschritten haben. Noch vor einigen Jahren galt das rückwirkend für einen Zeitraum von drei Jahren, d.h. man musste die Grenze drei Jahre in Folge überschritten haben. Seit 2011 ist es ausreichend, die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, einmalig überschritten zu haben, um freie Wahl zwischen PKV und GKV zu haben. Damit steht auch Berufseinsteigern die PKV direkt offen. Zukünftig ist zu erwarten, dass die private Krankenversicherung im Vergleich zur GKV zunehmend attraktiver werden wird. Da das Solidaritätsmodell der gesetzlichen Kassen durch den demografischen Wandel mehr und mehr ins Ungleichgewicht gerät, werden die gesetzlich Versicherten immer höhere Beiträge zahlen müssen und auf immer mehr Leistungen verzichten müssen. Wer kann, wechselt dann möglicherweise bald zur privaten Krankenversicherung. Bildquelle: © herreneck – Fotolia.com
Wenn man allerdings Kinder bekommt und zurückwechseln will, dann kann auch ein Nachteil entstehen.
die Frage Gesetzliche oder Private Krankenversicherung lässt sich pauschal nicht beantworten! Jeder muss für sich selbst entscheiden, was das richtige ist. Hilfreich kann sein, sich das Leistungsspektrum verschiedener Kassen anzusehen und allgemein die Unterschiede zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung genauer anzusehen (eine Übersicht dazu findet man hier: studenten-pkv.de