Zahlreiche Manipulationsversuche
In letzter Zeit ist ein besorgniserregender Trend zu beobachten. Unternehmen kommen teils mit absurden Ideen, um den Mindestlohn zu umgehen und einen persönlichen finanziellen Vorteil daraus zu ziehen. Es kommt immer wieder vor, dass Angestellte entlassen werden um wieder als “freiwillige Mitarbeiter” bei derselben Firma angestellt zu werden und zu einem geringeren Lohn die gleiche Arbeit verrichten. Der Zoll, das Bundesministerium für Arbeit sowie die DGB haben eine spezielle Hotline eingerichtet, wo Arbeitnehmer Verstöße gegen das Mindestlohngesetz melden können. Besonders viele Versuche, das Mindestlohngesetz auf eine kreative Weise zu umgehen, stammen aus dem Gaststättengewerbe und anderen Branchen, die traditionell anfällig für Schwarzarbeit sind. In vielen dieser Fälle wurden jedoch bereits Musterprozesse vor Arbeitsgerichten geführt, wodurch der Anspruch aller Arbeitsnehmer auf eine faire Entlohnung wesentlich gestärkt wird. Auf den Webseiten von lexware.de finden Sie unter dem folgenden Link http://shop.lexware.de/mindestlohn-ebook weitere interessante Informationen und Fakten zum neuen Mindestlohngesetz und wie Sie sich vor Lohnbetrug effektiv schützen können.
Positive Veränderungen
Anfängliche Bedenken, dass das neue Mindestlohngesetz Arbeitsplätze zerstören würde, sind mittlerweile verklungen. In Wirklichkeit ist jedoch genau das eingetreten, was uns viele Wirtschaftsexperten prophezeit haben: es wurden nämlich neue Arbeitsplätze geschaffen. So besteht beispielsweise im Niedriglohnbereich weiterhin der Bedarf nach neuen Arbeitskräften. Zudem wurde in einer Studie, die das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) durchgeführt hat, wissenschaftlich bestätigt, dass das neue Mindestlohngesetz keine Arbeitsplätze zerstört hat. Mit dem neuen Gesetz wurde auch die “Generation Praktikum” endlich beendet. In den vergangenen Jahren haben Unternehmen Arbeitsplätze für junge Berufseinsteiger oft als Schnupperpraktikum angeboten, um das Lohngesetz zu umgehen und die Praktikanten als billige Arbeitskräfte auszunutzen. Für Orientierungspraktika, die während einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert werden, gilt die Ausnahme, dass die Praktikanten für eine Dauer von bis zu drei Monaten vom Mindestlohngesetz ausgenommen werden können. In manchen Branchen und Industriezweigen gibt es natürlich einige Ausnahmen, die es erlauben das Mindestlohngesetz zu umgehen. So wurde z. B. für Erntehelfer eine auf vier Jahre beschränke Sonderregelung vereinbart, um die Einführung des neuen Tarifgesetzes zu erleichtern.
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