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Welche Muss-Anforderungen stellt das Unternehmen?

Am Besten, Sie lesen sich die Anzeige mehrmals durch und notieren sich sämtliche Anforderungen, die das Unternehmen an den Bewerber stellt. Wie auch bei den Bewerbungsunterlagen gibt es hier Pflicht und Kür. Bewerten Sie also die Anforderungen nach Muss- und Kann-Kriterien. Muss-Kriterien erkennen Sie an Redewendungen wie:

  • Sie haben … oder Sie sind…
  • Sehr gute Kenntnisse in….sind erforderlich
  • Perfekte Kenntnisse in……setzen wir voraus
  • mit abgeschlossener Ausbildung in….
  • Als Erfolgsvoraussetzung bringen Sie mit …

Auch eine exponierte Stellung in der Anzeige, zum Beispiel die Überschrift, weißt auf ein Muss-Kriterium hin. Floskeln wie „idealer Weise“, „wünschenswert / erwünscht“, „von Vorteil“ oder „ausbaufähige Kenntnisse in …“ werden hingegen im Zusammenhang mit nur bedingt erforderlichen Qualifikationen verwendet. Haben Sie sämtliche Kriterien der Stellenanzeige sortiert, müssen Sie sich ehrlich selbst prüfen. Ist ein geschäftsfähiges Französisch gefordert, reichen die im Urlaub an der Côte d’Azur erworbenen Sprachkenntnisse in der Regel nicht aus. Stimmt die Positionsbezeichnung der ausgeschriebenen Stelle nicht mit Ihrer Überein, ist das jedoch kein Beinbruch. Wichtig ist, dass die Aufgabenbeschreibung mit Ihrer fachlichen Qualifikation übereinstimmt. Können Sie die Muss-Kriterien nicht vollständig erfüllen, dann heißt es abwägen, ob sich eine Bewerbung dennoch lohnen kann. Personalverantwortliche sind immer auf der Suche nach der Idealbesetzung. Sollte diese jedoch nur schwer oder auch gar nicht zu finden sein, so haben auch Kandidaten, die dem Ideal möglichst nahe kommen, eine Chance.

Welche Soft Skills besitzen Sie?

Und dann wären da noch die „Soft Skills“ – weiche Qualifikationen oder persönliche Fähigkeiten, die für den Job von besonderer Bedeutung sind. Ist beispielsweise von Teamfähigkeit die Rede, sind Einzelkämpfer, die nur schwer mit anderen zusammenarbeiten können, fehl am Platz. Wird Kommunikationsfähigkeit verlangt, sollten Sie sich klar und deutlich ausdrücken und aufmerksam zuhören können. Kreativität ist gefragt, wenn man erwartet, dass Sie neue Lösungswege aufzeigen. Und wer einen organisationsfähigen Mitarbeiter sucht, will, dass Sie Prioritäten setzen können. Unser Tipp: Greifen Sie diese Schlüsselworte in Ihrer Bewerbung auf und belegen Sie sie mit der entsprechenden beruflichen Erfahrung.

Vorsicht bei unrealistischen Versprechungen

In der Regel ist der Informationsgehalt der meisten Stellenanzeigen enorm hoch. Vereinzelt tauchen jedoch auch diese schwammigen Kaugummitexte auf, die absichtlich zu Fehlinterpretationen verleiten. Unrealistische Versprechungen wie „Werden Sie Ihr eigener Chef, 5.000 € netto monatlich“ oder „Top-Verdienst vom Sofa aus“ sollen Ahnungslose locken. Meist tarnen sich diese unseriösen Stellenangebote hinter Chiffre-Anzeigen. Doch nicht jede Chiffre-Anzeige muss Sie abschrecken. Es gibt durchaus nachvollziehbare Gründe des Arbeitgebers für eine anonyme Ausschreibung – etwa wenn sie die Konkurrenz nicht auf die Besetzung der Stelle aufmerksam machen möchte oder Ersatz für einen nicht mehr tragbaren Mitarbeiter sucht. Auch wenn der Firmenname in diesem Fall nicht ersichtlich ist – bietet die Stellenanzeige sonst eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung und ein genaues Anforderungsprofil, können Sie sich bedenkenlos bewerben. Um aber zu vermeiden, sich beim eigenen Chef zu bewerben, sollten Sie in einem Sperrvermerk dem Verlag oder der Online-Jobbörse mitteilen, an welche Firmen Ihre Bewerbung nicht weitergeleitet werden darf.

Im Zweifel telefonisch nachfragen

Lässt eine Stellenbeschreibung zuviel Raum für Interpretationen, dürfen Sie ruhig zum Telefonhörer greifen und beim angegebenen Ansprechpartner nachfragen. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch in Erfahrung bringen, warum die Stelle ausgeschrieben ist. Hat der Vorgänger entnervt das Handtuch geworfen oder ist er in den Ruhestand getreten? Will das Unternehmen einen neuen Geschäftsbereich aufbauen oder startet es lediglich ein Projekt? Ist die Anzeige bereits älter als zwei Wochen, sollten Sie sich ebenfalls telefonisch vergewissern, ob Ihre Bewerbung noch berücksichtigt wird. Wer aber nur anruft, um seine Bewerbung mit einem „Wie telefonisch mit Ihnen besprochen…“ beginnen zu können, stiehlt dem Personaler Zeit und verschlechtert unter Umständen seine Chancen auf eine positive Rückmeldung. Bildquelle: © yellowj – Fotolia.com

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