So funktioniert es
Beim Jobsharing teilen zwei oder mehrere Arbeitnehmer mindestens einen Arbeitsplatz und damit ein Gehalt untereinander auf. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei vielfältig. Solange die Arbeitszeit im Rahmen einer Vollzeitstelle bleibt, sind alle Kombinationen möglich. So können zwei Kollegen eine Stelle zu je 50 Prozent besetzen, indem zum Beispiel der eine von Montag bis Mittwoch und die andere von Mittwoch bis Freitag arbeitet. Ein gemeinsamer Tag im Büro dient dann der Absprache und Koordination. Beide können auch im Wochen- oder Monatsturnus den Schreibtisch wechseln oder den Job ungleich aufteilen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich als Arbeitsgruppe bestehend aus drei oder mehr Beschäftigten eine bestimmte Anzahl an Arbeitsplätzen zu teilen. Beispielsweise können fünf Arbeitnehmer vier Arbeitsplätze besetzen. Jeder aus der Jobsharing-Gruppe hätte dann an einem Tag in der Woche frei
Wer profitiert?
Die Vorteile liegen auf der Hand. Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit individuell gestalten. Wer neben seinem Job noch die Familie managen muss, weiß diese Flexibilität zu schätzen. Für viele Frauen ist Jobsharing daher eine gute und vor allem aussichtsreiche Möglichkeit, nach einer Babypause wieder ins Berufsleben zu starten. Aussichtsreich deshalb, weil auch immer mehr Führungspositionen partnerschaftlich besetzt werden. Beim Top-Sharing teilen sich zwei Führungskräfte Verantwortung und Arbeitszeit. Die Frage ist dann nicht mehr „Kind oder Karriere?“ sondern „Wie viel von beidem?“ Auch der Arbeitgeber profitiert von der Arbeitsplatzteilung. Die Stelle ist quasi immer besetzt, einen urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfall gibt es meist nicht. Vorausgesetzt, es wurde eine entsprechende Vertretungsregel vereinbart. Zudem gewinnt das Unternehmen mit einer Stelle ein Plus an Wissen und Kompetenz und kann bei hohem Arbeitsaufkommen auf größere Kapazität zurückgreifen.
Teamwork ist Voraussetzung
Der Arbeitgeber nimmt dafür dann höhere Sozialabgaben und damit mehr Personalkosten in Kauf, die natürlich mit jedem Mitarbeiter pro Arbeitsplatz steigen. Von den Arbeitnehmern verlangt Jobsharing ein weit größeres Maß an Kommunikations- und Koordinationsfähigkeit, als das bei einer normalen Voll- oder Teilzeitstelle der Fall ist. Alle Partner müssen Planungs- und Organisationstalent besitzen und über die Tätigkeiten des oder der anderen immer im Bilde sein. Jobsharing funktioniert auch nur dann, wenn sich alle Partner gut verstehen und reibungslos zusammenarbeiten. Hier ist echte Teamarbeit gefordert.
Wer den Job teilen will, muss den Chef überzeugen
Die rechtliche Grundlage für das Jobsharing liefert das Teilzeit- und Befristungsgesetz: „Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen.“ Ein Rechtsanspruch auf Jobsharing ergibt sich daraus aber nicht. Auch werden Jobsharing-Stellen kaum ausgeschrieben. Wer in diesem Modell arbeiten möchte, muss Eigeninitiative entwickeln und seinen Chef überzeugen. Dafür braucht er oder sie den passenden Partner oder ein starkes Team, ein durchdachtes Konzept mit detaillierter Zeit- und Arbeitsteilung sowie eine klare Vertretungsregelung. So haben alle mehr vom Teilen.
(Quellen: dpa, arbeits-abc.de, abc-recht.de) Bilderquelle : © contrastwerkstatt – Fotolia.com