Formulierungen Arbeitszeugnis

Gewerbeordnung verbietet versteckte Botschaften

Doch warum sollte der künftige Ex-Arbeitgeber überhaupt solche Botschaften im Zeugnis verstecken? Rein objektiv nutzt es ihm gar nichts, scheidenden Mitarbeiter noch einmal ordentlich eins mitzugeben, selbst wenn das Unternehmen sie mit Freuden ziehen lässt. Zumal Geheimcodes per Gesetzt verboten sind. In der Gewerbeordnung (§ 109 Absatz 2) ist zum Arbeitszeugnis vermerkt: „Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.“

Wohlwollend Kritik üben – wie geht das?

Woher kommt also dieses Misstrauen in Sachen Arbeitszeugnis? Wahrscheinlich liegt es daran, dass Zeugnistexte meist sehr steif und holprig daherkommen, mit umständlichen Wortkonstrukten, die man im normalen Sprachgebrauch vergeblich sucht. Das liegt nicht etwa an der mangelnden Sprachkompetenz des Personalers, sondern ebenfalls an der Rechtsprechung. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch dürfen im Arbeitszeugnis nämlich keine negativen Bemerkungen über den Arbeitnehmer vorkommen. „Wohlwollend“ soll das Zeugnis sein, aber bitte trotzdem der Wahrheit entsprechen. Leichter gesagt, als getan, wenn Kollege Maier notorisch zu spät kommt, um dann durch hoffnungsloses Unvermögen Arbeitsprozesse zu behindern und die Kollegen in den Wahnsinn zu treiben.

Das Ausmaß des Lobes ist entscheidend

Um den gesetzlichen Vorgaben dennoch gerecht zu werden, bewerten Arbeitgeber in einem Zeugnis die Leistungen und das Verhalten des Mitarbeiters nicht durch Kritik, sondern durch ein abgestuftes Lob. Das ist das grundlegende Prinzip. Je mehr Superlative wie „stets“, „vollste“ und „allerbeste“ Sie in Ihrem Zeugnis finden, umso besser fällt die Note für Sie aus. Werden Ihre individuellen Kompetenzen und Ergebnisse erwähnt, vermittelt das eine höhere Wertschätzung als das Aneinanderreihen allgemeiner Floskeln wie Zuverlässigkeit, Fleiß oder Freundlichkeit. Wird Ihnen im letzten Satz lediglich „alles Gute und auch Erfolg in einem anderen Unternehmen“ gewünscht und kein Bedauern über ihren Weggang geäußert, rutscht die Note damit in den Keller.

Die gängigsten Formulierungen und was sie bedeuten

Das Bewerbungs- und Karriereportal arbeits-abc.de hat die gängigsten Formulierungen den entsprechenden Zeugnisnoten zugeordnet. So finden Sie schnell heraus, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Eins mit Sternchen oder doch nur ein „befriedigend“ mit auf den Weg gegeben hat:   Sehr gut: … hat die Ihm / Ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. … waren mit der Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden. … hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und allerbester Weise entsprochen. … erzielte herausragende Arbeitsergebnisse … zeigte außergewöhnliches Engagement … war im höchsten Maße zuverlässig … wurde von Kollegen, Vorgesetzten und Kunden stets als freundlicher und fleißiger Mitarbeiter geschätzt   Gut: … hat die Ihm / Ihr übertragen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. … hat die Aufgaben mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit erledigt. … hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen … zeigte stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität … zeigte stets Initiative, Fleiß und Ehrgeiz … war immer freundlich und aufgeschlossen … Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war einwandfrei   Befriedigend: … hat die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. … waren mit den Leistungen jederzeit zufrieden. … erfüllte die Erwartungen in jeder Hinsicht. … Arbeitsqualität war überdurchschnittlich … das Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich … zeigte Engagement und Initiative   Ausreichend: … hat die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt. … waren mit der Leistung zufrieden … hat alle Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt. … hat unseren Erwartungen entsprochen … das Verhalten gegenüber Mitarbeitern war vorbildlich … das Verhalten gegenüber Vorgesetzten war einwandfrei … die Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen   Mangelhaft: … hat die Ihm / Ihr übertragenen Aufgaben weitestgehend zu unserer Zufriedenheit erledigt. … hat alle Aufgaben allgemein mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt. … hat unseren Erwartungen weitestgehend entsprochen … hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemüht … entsprach im Allgemeinen den Anforderungen … das persönliche Verhalten war insgesamt einwandfrei   Unzureichend: … hat sich bemüht, die Ihm / Ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. … hat unseren Erwartungen entsprochen. … hat sich bemüht unseren Erwartungen zu entsprechen … war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht … war stets bemüht den üblichen Arbeitsaufwand zu bewältigen


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