Ferienjobs

Während die einen in den Ferien am Strand in der Sonne braten, brutzeln andere lieber in einem Fastfood-Restaurant Burger. Ferienjobs sind vor allem bei Schülern und Studenten sehr beliebt – nicht nur wegen der vollen Urlaubskasse, sondern auch um sich beruflich zu orientieren. Doch auch hier gibt es Regeln … Ferienjobs, bei denen man sich ein paar Euro dazu verdienen kann, sind vor allem bei Schülern sehr beliebt. Aber auch Studenten und erwachsene Arbeitnehmer wollen die Ferien oder den Urlaub nicht unbedingt im Liegestuhl verbringen. Bevor man jedoch einen Ferienjob annimmt, sollte man sich ausreichend informieren. Denn wie in allen anderen Belangen des Arbeitslebens gilt es auch hier, grundlegende Regeln zu beachten. Auf speziellen Internet-Plattformen wie zum Beispiel Nebenjob.de sowie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums und über die Arbeitsagenturen erfährt man alles Wissenswerte rund um den Ferienjob. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen haben wir für Sie zusammengefasst.

Ab wie viel Jahren dürfen Schüler in den Ferien arbeiten?

Mit 13 und 14 Jahren dürfen Kinder bis zu maximal zwei Stunden am Tag kleinere, kindgerechte Jobs übernehmen, wie zum Beispiel Prospekte austragen oder Nachhilfe geben, allerdings nur mit Zustimmung der Eltern. 15- bis 17-Jährige dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden pro Werktag arbeiten, aber höchstens 40 Stunden in der Woche und 20 Arbeitstage Vollzeit im Jahr. Akkord-, Wochenend- und Nachtarbeit sind in der Regel verboten. Auch dürfen keine schweren Lasten geschleppt oder andere gefährliche Arbeiten ausgeführt werden. Regelmäßiges Arbeiten bei Hitze, Nässe, Kälte oder Lärm sind ebenfalls tabu. Da Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig sind, raten Experten, den Arbeitsvertrag von den Eltern unterzeichnen zu lassen. Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen als Erwachsene bis zu 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten. Was zeitlich darüber hinausgeht, ist kein Ferienjob mehr.

Sind Ferienjobs steuer- und versicherungspflichtig?

Sozialversicherungsbeiträge fallen in der Regel nicht an, sofern man darauf achtet, nicht mehr als 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück in einem Job zu arbeiten. Das gilt auch für Saisonarbeiter. Denn nur dann gilt die Arbeit als kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis und ist wie auch die klassischen Ferienjobs sozialversicherungsfrei. Steuern hingegen müssen je nach Höhe der Entlohnung sowohl Jugendliche als auch Saisonarbeiter bezahlen. Deshalb sollten auch für einen befristeten Ferienjob beim Finanzamt „Elektronische-Lohnsteuer-Abzugsmerkmale“ (ELStAM, früher: Lohnsteuerkarte) beantragt werden. Im Übrigen sind Ferien-Jobber über den Betrieb gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt während der Arbeitszeit wie auch für den Weg zur Arbeit und wieder zurück.

Dürfen Arbeitnehmer während ihres Urlaubs einen Ferienjob ausüben?

Anders als Jugendliche, Studenten oder Saisonarbeiter können Arbeitnehmer nicht so ohne weiteres in ihrem Urlaub einer Nebentätigkeit nachgehen. Das Bundesurlaubsgesetz schränkt die Möglichkeiten eines Nebenerwerbs während des Urlaubs erheblich ein. Danach ist es dem Mitarbeiter untersagt, während des Urlaubs eine dem Erholungszweck widersprechende Erwerbstätigkeit auszuüben. Schließlich zahlt der Arbeitgeber ja für die Erholung seines Mitarbeiters, um dessen Leistungsfähigkeit wieder voll und ganz herzustellen. Trotzdem ist nicht jede Tätigkeit untersagt. Schreibtischarbeiter dürfen sich zum Beispiel durchaus an der frischen Luft als Skilehrer oder Erntehelfer betätigen. Experten raten aber, gegenüber dem Arbeitgeber immer mit offenen Karten zu spielen.

Wie kommt man an die besten Ferienjobs?

Einen begehrten Saisonjob zu ergattern, ist gar nicht so einfach. Vor allem minderjährige Schüler haben es diesbezüglich schwer. Arbeitsagentur und Zeitarbeitsfirmen vermitteln in der Regel nur Angebote für Volljährige. Wer unter 18 Jahre alt ist, sollte Eigeninitiative zeigen und einfach rechtzeitig vor den Ferien bei den Wunscharbeitgebern nachfragen. Manchmal werden auch über Aushänge in Geschäften Ferienjobs ausgeschrieben. Hier gilt es die Augen offen zu halten. In der Regel suchen Gastronomie und Hotellerie immer saisonale Kräfte für die Urlaubszeit. Auch für Kinder- und Gästebetreuer auf Campingplätzen oder an Badeseen gibt es in den Ferien befristete Aufgaben, ebenso für Ernte- und Produktionshelfer. Meist lohnt auch ein Blick in die Lokalanzeigen der Tageszeitungen.

Gibt es auch Ferienjobs im Ausland?

Junge Leute liebäugeln auch häufig mit einem Saisonjob im Ausland. Auch dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel als Betreuer in Jugendcamps, als Ferien-AuPair, als Farm- und Erntehelfer, als Resort-Worker in einem Nationalpark, in der Gastronomie oder – der Klassiker – als Animateur in Hotels und Ferienanlagen. Wer dazu im Internet ein bisschen recherchiert, wird schnell fündig und kann so Urlaub und Ferienjob miteinander verbinden. Aber Achtung: Nicht selten wird bei Ferienjobs im Ausland zumindest ein Teil der Arbeitsleistung mit freier Kost und Logis entlohnt. Wem die private Organisation mit Jobsuche, Visabeschaffung, Flugbuchung, Versicherungsschutz etc. zu kompliziert ist, der kann sich spezielle Organisationen wenden, die so genannte „Work&Travel“-Programme anbieten und die Regelung aller notwendigen Formalitäten übernehmen. Das ist zwar meist etwas teurer, dafür steht im Bedarfsfall immer ein Ansprechpartner zur Verfügung.


Quellen: www.nebenjob.de, www.auslandszeit.de, www.bundesfinanzministerium.de Bildquelle: © Mike-Fotografie – Fotolia.com

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