Gründe für Absage

Hat man es erst einmal ins Bewerbungsgespräch geschafft, ist der neue Job zum Greifen nah. Umso bitterer ist die Enttäuschung, wenn ein paar Tage später die Absage ins Haus flattert. Eine eigene Fehleranalyse kann die Frage nach dem Warum beantworten und nützlich für das nächste Gespräch sein. Deutsche Arbeitnehmer wechseln im Durchschnitt alle vier Jahre den Job. Geht man ganz statistisch von 45 Jahren Arbeitszeit aus, müssten sie mindestens elf Bewerbungsgespräche bei verschiedenen Arbeitgebern meistern. Doch wahrscheinlich sind es mehr, denn nicht nach jeder Vorstellungsrunde wedelt der künftige Chef mit dem Arbeitsvertrag. Eine Absage zu kassieren, nachdem man schon zusammen an einem Tisch saß, ist besonders frustrierend. Und meist verwirrend. Vor allem dann, wenn selbst eigentlich ein „ganz gutes Gefühl“ hatte. Woran lag es also?

Auf Fehlersuche

Eine Fehleranalyse nach der Absage kann nie schaden. Im Gegenteil: So zwingen Sie sich zu reflektieren. Was hat den Anlass zur Absage gegeben? Ihr Auftreten, Ihre Antworten oder doch das Outfit? Wer seine Fehler findet, kann daraus lernen und es beim nächsten Mal besser machen. Hier sind fünf mögliche Gründe für eine Absage nach dem Vorstellungsgespräch:

Grund 1: Sie waren zu nervös.

Nervosität ist in gewissem Rahmen verzeihlich und kann zuweilen sogar sympathisch sein. Schließlich zeugt sie von Menschlichkeit oder Authentizität. Bekommt der Bewerber aber vor lauter Herzklopfen keinen geraden Satz heraus, wird das Gespräch für den Personaler mühselig. Und nicht nur das: Belastbarkeit, souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke stehen dann nicht auf der Haben-Seite. Gerade für Führungspositionen ein klarer Absage-Grund.

Grund 2: Sie waren nicht vorbereitet.

Streber kann niemand leiden, auch Personaler nicht. Aber ein gewisses Maß an Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch wird von Ihnen erwartet. Sie haben die Daten Ihres Lebenslaufs nicht im Kopf, wissen nicht so genau, welche Produkte oder Dienstleistungen das Unternehmen verkauft und fragen nach der Anzahl der Mitarbeiter obwohl man das problemlos über die Firmenwebsite in Erfahrung bringen könnte? Das legt die Vermutung nahe, dass es Ihnen mit dem Job nicht wirklich wichtig ist. Wundern Sie sich nicht, wenn man dann motivierteren Kandidaten den Vorzug gibt.

Grund 3: Sie haben geschummelt.

Lügen haben kurze Beine und kleine Schummeleien im Lebenslauf können Sie im Vorstellungsgespräch wieder einholen. Egal wie unbedeutend es Ihnen erscheinen mag: Wenn der Personaler den Eindruck gewinnt, der Bewerber hat seine Daten „frisiert“, um sich einen Vorteil zu verschaffen, ist das Bewerbungsgespräch schneller vorbei als dem Kandidaten lieb ist. Er hat Vertrauen und Respekt verspielt. Ohne diese Basis wird es keine Zusammenarbeit geben.

Grund 4: Sie haben gelästert.

Egal wie frustrierend Ihr aktueller Job auch sein mag – sich im Bewerbungsgespräch über den Chef oder die Kollegen auszulassen ist ein absolutes No-Go. Lassen Sie sich niemals dazu hinreißen, etwas Negatives über Ihren aktuellen Arbeitgeber zu sagen, selbst wenn sich der Personaler sehr verständnisvoll gibt und gezielt nach dem Grund Ihrer beruflichen Neuorientierung fragt. Lästereien und Beschwerden zeugen von mangelnder Loyalität und die wenigsten Unternehmen wollen illoyale Mitarbeiter einstellen.

Grund 5: Sie haben sich unter Wert verkauft.

Selbstbewusst und souverän aufzutreten, ohne dabei zu prahlen, fällt den meisten Bewerbern schwer. Während Männer gerne ordentlich auf den Putz hauen, neigen Frauen dazu, ihr Licht unter den Scheffel zu stellen. Wenn Sie danach gefragt werden, auf welche ihrer Leistungen Sie stolz sind, will der Personaler nicht Ihre Bescheidenheit testen. Wer es nicht schafft, eigene Vorzüge oder Leistungen als Mehrwert für das Unternehmen zu verkaufen, liefert dem Personaler unter Umständen nicht genügend Einstellungsgründe. So folgt auf Tiefstapelei meist die Absage.

Nachfragen erlaubt

Wenn sich die Enttäuschung etwas gelegt hat, ist es übrigens legitim, beim Unternehmen nach den Ursachen für die Absage zu fragen. In der Regel müssen Sie mit ausweichenden, „politisch korrekten“ Antworten rechnen. Arbeitgeber sind aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sehr vorsichtig mit ihren Absage-Begründungen geworden – aus Angst, verklagt zu werden. Aber telefonisch oder per E-Mail nach den Gründen zu fragen, unterstreicht noch einmal Ihr Interesse am Unternehmen und ermöglicht Ihnen eventuell eine zweite Chance.


Bildquelle: © Atelier211 – Shutterstock.com